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Kategorie: Services
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Konkursbegehren

 

Reagiert der Schuldner nicht auf die Konkursandrohung, kann der Gläubiger nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung beim Konkursgericht das Konkursbegehren stellen. Dieses Recht erlischt 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls.



 

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