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Kategorie: Services
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Kollokationsplan

 

Innert 60 Tagen nach Ablauf der Eingabefrist erstellt die Konkursverwaltung die Verteilungsliste über die Rangordnung der Gläubiger. Der Kollokationsplan wird beim Konkursamt zur Einsicht aufgelegt und kann beim zuständigen Gericht angefochten werden.

 

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