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Das Betreibungsamt unterscheidet das Betreibungs- vom Verlustscheinregister. Die Löschung aus dem Verlustscheinregister wird von einer Verwaltungsbehörde zur anderen unterschiedlich behandelt. Es gibt leider keinen Gesetzesartikel, der diese Ausführung regelt. Erhält ein Betreibungsamt Kenntnis von einer geleisteten Zahlung, ist es grundsätzlich verpflichtet, vom Gläubiger den Verlustschein zu verlangen und diesen aus dem Register zu löschen. Der Eintrag erscheint aber noch während 5 Jahren im Betreibungsregister mit dem Vermerk «Bezahlt», es sei denn, der Gläubiger verlange die Löschung der Schuld.

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